Aktuelles

normale Öffnungszeiten trotz Lockdown

Liebe Patientenbesitzer(innen),

wir haben trotz der ab Mittwoch geltenden verschärften Corona-Bestimmungen (Lockdown) weiterhin zu unseren normalen Öffnungszeiten für Sie geöffnet. Unsere Massnahmen bleiben die gleichen und wurden schon seit Anfang der Corona-Pandemie vom Veterinäramt und dem Gesundheitsamt als ausreichend aber nötig beurteilt.

Anmeldung per App (PetLeo)

Sehr geehrte Patientenbesitzer(innen),


die Tierarztpraxis möchte Sie gerne soweit es uns möglich ist, im Rahmen der Corona-Pandemie Maßnahmen schützen. Dabei sind wir bestrebt den Praxisablauf so reibungslos wie möglich aber gleichzeitig sicher zu gestalten.


Unsere Praxissoftware arbeitet jetzt mit der App PetLeo zusammen. Die Nutzung der App in Zusammenhang mit einem Praxisbesuch ist kostenlos und bietet Ihnen und uns mehrere Vorteile.


Nutzugshinweis:


- Sie Müssen sich und Ihr Haustier bei der App anmelden.

- Stehen Sie vor unsere Praxistür können Sie sich über die App bei uns anmelden.

- Sind Sie bereits Kunde können Sie sich einen Termin geben lassen (über die Chatfunktion), oder uns über die App signalisieren, dass sie zu Ihren vereinbarten Termin vor der Praxis stehen.

- Wir können über die App mit Ihnen kommunizieren.

- Sind Sie noch kein Kunde von uns? Dann können Sie sich über die App ebenfalls anmelden, Sie bekommen jedoch von uns noch das Anmeldeformular (lt Datenschutzverordung) zusätzlich ausgehändigt.


https://l.facebook.com/l.php?u...

https://petleo.net/


Mehrwertsteuererhöhung ab Januar

Sehr geehrte Patientenbesitzer(innen),

die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuersenkung bis Ende des Jahres befristet. Wir haben diese Senkung direkt an Sie weitergegeben. Da wir bisher nichts anderes gehört oder gelesen haben gehen wir ab Januar 2021 wieder mit den normalen Steuersätzen in den Betrieb.

Wenn Sie noch von den aktuellen niedrigen Preisen profitieren möchten, raten wir Ihnen sich noch einen gewissen Vorrat (Futter oder Medikamente) anzulegen.

Wir nehmen gerne Ihre Bestellung auf.

Ihr Praxisteam

Update Corona-Pandemie

Die Corona-Infektionszahlen im Kreis Ahrweiler haben sich dramatisch verschlechtert.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir weiterhin unsere bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen aufrechterhalten und der Praxisbetrieb dadurch weiterhin ungestört möglich ist.

Uns liegt sehr viel daran, Sie liebe Patientebesitzer, aber auch unser Team vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.

Haben Sie noch Fragen zu den Schutzmaßnahmen, rufen Sie uns gerne an und wir besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen rund um Ihren Praxisbesuch.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Praxisteam

Änderungen zur Impfstoffanwendung durch den Geflügelhalter/ Stand Juni 2020

In Deutschland besteht nach §7 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung für Haltern von Hühnern und Truthühnern die Verpflichtung zur Impfung gegen die Newcastle-Krankheit. Dafür steht auch ein gefriergetrockneter Lebendimpfstoff zur Verfügung, der über das Trinkwasser angewendet werden kann. Die Abgabe dieses Impfstoffes an den Hobbyhalter was bisher durch die Tierimpfstoffverordnung (§44, Absatz 1a) verboten. Es kursierten zahlreiche kreative, aber eben nicht wirklich legale Praktiken, bei denen bereits angemischtes Trinkwasser durch Haltevereinigungen oder auch Tierarztpraxen an die Halter abgegeben wurden. Dabei kam es nicht selten zu Anwendungsfehlern, wie Öffnen des Impfstoffes über Wasser, langen Zeitverlusten zwischen Abholung und Verabreichung und eben auch die Verabreichung an klinisch nicht gesunde Tiere.

Die Neuregelung des §44 der Tierimpfstoff-Verordnung gibt jetzt die Möglichkeit, dass der Halter den Impfstoff selbstständig anwenden darf. Damit verbunden sind allerdings einige Auflagen für Halter und Tierarzt, die es zu beachten gilt:

  • Vor der ersten Anwendung muss der Tierarzt den Bestand untersuchen und die Abgabe des Impfstoffes beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.

  • Es wird ein Behandlungsplan erstellt, der sowohl an den Halter als auch an das Veterinäramt weitergeleitet wird.

  • Der Halter wird in die richtige Anwendung des Impfstoffes eingewiesen.

  • Dieser Behandlungsplan sieht vor, dass der Impfstoff alle 6 Wochen über das Trinkwasser verabreicht wird und vierteljährig eine Kontrolle durch den Tierarzt erfolgt. Das bedeutet, dass der Halter einmal den Impfstoff selber holt und anwendet und einmal kommt der Tierarzt und erledigt das. Injektionsimpfstoffe dürfen nicht abgegeben werden.

  • Die Anzeige ans Veterinäramt muss jährlich erneuert werden.

Diese Neuregelung hat schlussendlich auch zur Folge, dass alle bisherigen tolerierten Alternativen verboten sind. Gemeinschaftsimpfungen über den Geflügelzuchtverein sind damit ein Verstoß gegen die Tierimpfstoff-Verordnung. Der Tierarzt kann auch gar keinen Impfstoff mehr an den Verein abgeben, weil Abgabeanzeige nur für einen konkreten Bestand erfolgen kann, der vorab untersucht wurde. Für bereits angemischten Impfstoff gilt ebenfalls, dass der Bestand vorab kontrolliert werden muss. Hier gibt es für den Tierarzt rein technisch die Möglichkeit, dass er den Bestände kontrolliert und anschließend mehrere Halter ihre Impfdosis an den entsprechenden Abgabetagen alle 6 Wochen abholen. Das entbindet nicht von den vierteljährigen Kontrollen.

Damit rückt die Anwendung der Injektionsimpfung in den Fokus. Hier muss einmalig vier Wochen vor der ersten Injektion mit dem Totimpfstoff eine Schluckimpfung über das Trinkwasser mit dem Lebensimpfstoff erfolgen. Die Injektion ist dann nur einmal jährlich zu wiederholen. Eine Anzeige muss nicht erfolgen und weitere Kontrollbesuche entfallen ebenfalls. In diesem Fall wird ein erster Besuchstermin vereinbart, bei dem der Tierarzt den Bestand kontrolliert und gleich den Impfstoff über das Trinkwasser einmalig selbst anwendet. Damit dies funktioniert, müssen die Hühner über Nacht im Stall eingesperrt sein und der Tierarztbesuch vor dem Öffnen der Stalltür vereinbart werden, damit die Hühner zuverlässig innerhalb der zwei Stunden, die der Impfstoff haltbar ist, trinken.

Entsprechend vier Wochen später wird ein zweiter Termin vereinbart und alle Hühner per Injektion geimpft. Wenn keine Küken selbst ausgebrütet werden oder der Bestand mit ungeimpften Neuzugängen ergänzt wird, muss entsprechend nur der jährliche Injektionstermin wiederholt werden. Ist ein eigener Schlupf geplant, müssen die Küken mit 7-14 Tagen einmalig den Lebendimpfstoff über das Trinkwasser erhalten. Nach vier Wochen werden dann auch die Küken per Injektion geboostert. Zur Kostenersparnis sollte dieser Injektionstermin mit den Alttieren koordiniert werden.

Wir haben sowohl die Schluckimpfung als auch die Impfung zur Injektion vorrätig.

Das Team der Tierarztpraxis Friedrich

Vorbereitung auf den Winterschlaf

Der Schildkrötensommer neigt sich dem Ende zu und die ersten gepanzerten Familienmitglieder fangen an sich auf den Winterschlaf vorzubereiten. Wenn Sie Ihre Landschildkröte bestmöglich auf den Winterschlaf vorbereiten möchten, raten wir Ihnen eine Kotuntersuchung durchführen zu lassen.

Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, Ihre Tiere bei uns zur allgemeinen Untersuchung und Beratung vorzustellen und gegebenenfalls eine Blutuntersuchung durchführen zu lassen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen eine professionelle Einwinterung in unserer Praxis an. Bei Interesse können Sie telefonisch einen Termin bei uns vereinbaren. Wir beraten Sie gerne!

Zertifizierte Tierärztliche Ausbildungspraxis

Wir haben uns jetzt offiziell als tierärztliche Ausbildungspraxis zertifizieren lassen. Damit ist es Studenten der Tiermedizin möglich ihr Pflichtpraktium in unserer Tierarztpraxis zu absolvieren.

Grundlage der Zertifizierung ist es den Studenten der Tiermedzin einen umfassenden Einblick in die Arbeit einer Tierartpraxis zu ermöglichen. Sie haben die Möglichkeit ihr bisher erlangtes theoretisches und praktischen Wissen der tierärztlichen Tätigkeit in einer kurativen Praxis unter Aussicht anzuwenden und weiter auszubauen.

Wir bilden schon seit Jahren Studenten der Veterinärmedizin aus und freuen uns jedes Mal, das junge Wissen mit unserer Erfahrung zu kombinieren.



Mehrwertsteuersenkung

Wir haben seit heute die Mehrwertsteuer gesenkt und geben dies auch unverändert an unsere Tierbesitzer weiter.

Gemeinsam durch die Corona-Zeit!

Hygienekontrolle bestanden!

Gerade in dieser unsicheren Zeit in Hinblick auf die Übertragung von Krankheiten hat unsere Tierarztpraxis die jährliche freiwillige Hygienekontrolle durch das Labor Laboklin mit Bravour bestanden. Schön zu sehen das unser Hygienekonzept funktioniert und unsere Patienten und deren Tierbesitzer absolut sicher sein können, in der Tierarztpraxis Dr. Friedrich vor übertragbaren Krankheiten.