Abgabe von Tierarzeimittel

Aktuelle Stellungnahme (23.8.2018) von Dr. Dieter Starke zum Thema Abgabe von Arzneimittel an Tierhalter ohne das Tier in der Tierarztpraxis vorgestellt wird.

"Im Fall der tierärztlichen Hausapotheke ist die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an eine ordnungsmäße Behandlung gebunden. Eine Behandlung setzt dabei stets eine angemessene Untersuchung des Tieres voraus. Wenn aus einer früheren Behandlung ein Patient bereits bekannt ist und durch eine erneute klinische Untersuchung kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn mit Bezug auf den aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu erwarten ist, kann in manchen Fällen z.B. im Fall einer vorliegenden Kotuntersuchung im Rahmen einer regelmäßigen Entwurmung auf eine erneute Vorstellung verzichtet werden. Dies bedeutet jedoch auch, dass nach einem angemessenen Zeitraum, der ein halbes Jahr nicht übersteigen sollte, eine Wiedervorstellung des Tieres notwendig ist.

Eine wie von Ihnen geschilderte letztmalige Vorstellung des Tieres in Ihrer Praxis vor 5 Jahren rechtfertigt daher in keinem Fall, auch bei vorliegen einer Kotprobe, eine Arzneimittelabgabe aus Ihrer Hausapotheke.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Dr. Dieter Starke (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung; Referat 54.1; Koblenz)